Thüringen erleichtert Vereinen und gemeinnützigen Organisationen das gemeinsame Verfolgen der Fußball-Weltmeisterschaft. Das Land greift dafür auf einen bestehenden Gema-Pauschalvertrag zurück, wie die Staatskanzlei in Erfurt mitteilte. Dadurch können kleinere Organisationen die Gema-Gebühren für einzelne Public-Viewing-Angebote vom Land übernehmen lassen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Damit die Gebührenübernahme greift, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. So darf beispielsweise kein Eintrittsgeld erhoben werden. Zudem darf die Veranstaltungsfläche nicht größer als 500 Quadratmeter sein. Die Regelung gilt für Veranstaltungen im Rahmen der Fußball-WM ab dem 11. Juni sowie für die Vorbereitungsspiele der Nationalmannschaft ab dem 31. Mai.
Anmeldung über das Gema-Onlineportal
Die jeweilige Veranstaltung muss rechtzeitig über das Gema-Onlineportal unter dem Button „Public Viewing Event“ angemeldet werden. Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Organisationen mit Sitz in Thüringen können die Gema-Vergütungen für bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr vom Land übernehmen lassen.
Bedeutung für die Gemeinschaft
Thüringens Staatskanzleichef Stefan Gruhner (CDU) betonte: „Gerade große Turniere schaffen gemeinsame Momente, bringen Menschen ins Gespräch und verbinden Generationen und Lebenswelten. Genau das leisten auch unsere ehrenamtlich getragenen Vereine Tag für Tag: Sie stiften Identität und stärken den Zusammenhalt vor Ort. Public Viewing im Verein ist deshalb mehr als gemeinsames Fußballschauen – es ist gelebte Gemeinschaft.“
Was ist die Gema?
Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (Gema) ist eine staatlich anerkannte Treuhänderin, die die Rechte der Musikschaffenden vertritt. Sie ermöglicht den Kauf von Rechten zur Musiknutzung und leitet Lizenzbeiträge an Komponisten, Texter und Musikverleger in Deutschland sowie an Berechtigte im Ausland weiter.



