Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) darf die Betreiberinnen der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ nicht länger als „politische Extremisten“ bezeichnen. Dies teilte der Rechtsanwalt der Buchhandlung, Sven Adam, am Mittwoch mit. Grundlage ist ein Schreiben von Weimers Behörde an das Berliner Verwaltungsgericht, in dem der Verzicht auf Rechtsmittel gegen einen Eilbeschluss erklärt wird. Damit ist die Entscheidung vom Anfang Mai rechtskräftig (VG 6 L 229/26).
Hintergrund des Streits
Der Konflikt entbrannte im Vorfeld des Deutschen Buchhandlungspreises. Weimer hatte in einem Zeitungsinterview geäußert: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Diese Aussage bezog sich auf die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ sowie zwei weitere Läden: die „Rote Straße“ in Göttingen und den „Golden Shop“ in Bremen. Weimer strich alle drei von der Preisträgerliste.
Gerichtliche Bewertung
Das Berliner Verwaltungsgericht stellte fest, dass die Extremismus-Äußerung das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Buchhändlerinnen verletze. Es gebe keine belastbare Tatsachengrundlage für eine solche Bewertung, zudem verstoße sie gegen das amtliche Sachlichkeitsgebot. Weimer akzeptierte nun das Urteil und legte keine Rechtsmittel ein.
Weitere juristische Auseinandersetzungen
Die betroffenen Buchhandlungen haben weitere Klagen eingereicht. Sie richten sich gegen die Überprüfung durch den Verfassungsschutz und den Ausschluss vom Buchhandlungspreis. Diese Verfahren werden vor Gerichten in Köln und Berlin fortgeführt.
Reaktionen
Rechtsanwalt Sven Adam begrüßte die Entscheidung: „Unsere Mandantinnen sehen sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Äußerungen des Ministers waren unhaltbar.“ Die Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ zeigte sich erleichtert, betonte aber, dass der Kampf um ihren Ruf und die Teilnahme am Buchhandlungspreis noch nicht vorbei sei.
Das Kulturstaatsministerium wollte sich über die genauen Gründe für den Verzicht auf Rechtsmittel nicht äußern. Es hieß lediglich, man respektiere die gerichtliche Entscheidung.



