Das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg hat am Montag per Beschluss entschieden, dass der „Spiegel“ weiter über Christian Ulmen berichten darf. Konkret geht es um den Vorwurf, der Schauspieler habe unter dem Namen seiner Ex-Frau Collien Fernandes pornografische Fotos und Videos von Frauen verbreitet, die ihr sehr ähnlich sehen. Laut Gericht ist es „unstreitig“, dass er diese Fotos über Fake-Profile in sozialen Medien an verschiedene Männer verschickt hat und dabei „beim Empfänger vortäuschen wollte“, es handele sich um Videos und Fotos von Fernandes selbst.
Häusliche Gewalt auf Mallorca
Der Spiegel darf auch weiterhin über die mutmaßliche häusliche Gewalt im Fall Ulmen-Fernandes berichten. Konkret geht es um den Umstand, dass Ulmen seine Ex-Frau in der gemeinsamen Wohnung auf Mallorca 2023 körperlich misshandelt und gewaltsam am Verlassen der Wohnung gehindert haben soll. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derzeit wegen des Verdachts der Körperverletzung. Die Gerichte auf Mallorca hatten sich zuvor für unzuständig erklärt.
Patt vor Gericht
Rechtlich und nach den Kosten bleibt es in dem Eilverfahren bei einem Patt zwischen beiden Seiten. Ulmens Anwälte, die Kanzlei Schertz Bergmann, wollten den Spiegel dazu verpflichten, auch Fernandes’ Festnahme zu erwähnen. Das Gericht sah diesen Anspruch jedoch als verwirkt an, da Ulmens frühere Anwälte eine Vertraulichkeitsvereinbarung mit dem Spiegel getroffen hatten. Das Landgericht Hamburg hatte dem Magazin zunächst nur Passagen zu einem Nebenaspekt untersagt, das OLG ging nun insgesamt etwas weiter.
Verbot von Deepfake-Video-Verdacht
Das OLG hat dem Spiegel untersagt, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos – also mithilfe von KI-Technologie generierte Videos – die Fernandes zeigen, selbst hergestellt oder verbreitet. Für diesen Verdacht fehle ein Mindestbestand an Beweistatsachen. Allerdings sieht das Gericht als „unstreitig“ an, dass Christian Ulmen Deepfake-Fotos von Collien Fernandes erstellt und verschickt hat. Der Spiegel hatte im März unter dem Titel „Entblößt im Netz“ über das Ex-Paar berichtet. Auf vier A4-Seiten zitiert das OLG nun Passagen, die es dem Spiegel untersagt. Darin ging es um angeblich geklaute Identitäten, den Vorwurf der digitalen und virtuellen Vergewaltigung, eine neue Form digitaler Gewalt, Deepfake- und KI-Pornos sowie eine angebliche Beichte Ulmens – bis hin zu angeblichem Telefonsex mit Männern, denen er über Fake-Profile Bilder geschickt haben soll.
Ausweg für den Spiegel
Das Gericht hat dem Spiegel einen Ausweg für die Verdachtsberichterstattung aufgezeigt. Demnach dürfe das Magazin die untersagten Passagen „wieder veröffentlichen“, „wenn der fragliche Verdacht durch eine veränderte Berichterstattung nicht mehr erweckt“ werde. Der Spiegel kündigte an, die untersagten Passagen durch klarstellende Sätze an zwei Stellen zu ersetzen und prüft weiteres juristisches Vorgehen.
Unterschiedliche Interpretationen
Beide Seiten interpretierten den Hamburger Beschluss höchst unterschiedlich. Der Spiegel teilte mit, er dürfe weiter über sexualisierte digitale Gewalt und körperliche Übergriffe von Christian Ulmen gegen Collien Fernandes berichten. Der Kernvorwurf der „virtuellen Vergewaltigung“ sei unbestritten. „Vor Gericht blieb unwidersprochen, dass Christian Ulmen Deepfake-Fotos von Collien Fernandes hergestellt und verbreitet, Fakeprofile in ihrem Namen angelegt und in ihrem Namen mit fremden Männern Telefonsex gehabt hat“, erklärte der Verlag.
Dagegen beklagte Ulmens Anwalt Simon Bergmann eine immense Vorverurteilung. Der Deepfake-Vorwurf habe eine „unverhältnismäßige, an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien sowie eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge gehabt“. Ulmens Fall sei als „virtuelle Vergewaltigung“ mit realen Vergewaltigungsfällen wie denen von Gisèle Pelicot und Jeffrey Epstein gleichgestellt worden.
Fernandes kritisiert Ulmens Vorgehen
Collien Fernandes bezeichnete es in einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ als „krassen Psychoterror“ ihres Ex-Mannes, dass er gegen einzelne Aspekte der Spiegel-Berichterstattung gerichtlich vorgeht, ohne aber den Kernvorwurf der digitalen Gewalt und des Identitätsdiebstahls zu bestreiten.



