Am Landgericht Heilbronn hat der Prozess gegen einen 61-jährigen Jagdpächter begonnen, der im Sommer 2024 mehrfach Drahtseile über einen illegalen Mountainbike-Trail gespannt haben soll. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor, da die Seile lebensgefährliche Stürze verursachen konnten. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht reumütig, betonte aber, es sei ihm nur um Abschreckung gegangen.
Was war passiert?
Zwischen Juni und August 2024 spannte der Mann Drahtseile über den sogenannten Dachstrail, eine bei Mountainbikern beliebte, aber illegale Strecke zwischen Eberstadt und Grantschen. Die ersten Seile rissen beim Durchfahren, ohne dass jemand verletzt wurde. Daraufhin installierte der Jagdpächter ein stabileres Seil in 1,20 Metern Höhe, das kaum sichtbar war. Ein Mountainbiker bemerkte die Falle rechtzeitig und konnte gerade noch bremsen.
Verteidigung des Angeklagten
Der Gartenbauer ließ über seine Verteidigerin eine Erklärung verlesen: „Ich habe die zunehmende Nutzung des Trails als massives Problem für die Wildtiere und andere Waldbesucher erlebt.“ Über Jahre habe er versucht, die illegale Nutzung auf legalem Wege zu unterbinden, doch von den Bikern sei keine Reaktion gekommen. Dennoch räumte er ein: „Es war eine absolut falsche Entscheidung, die Drähte zu spannen.“
Mordmerkmal der Heimtücke
Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, da der Angeklagte die Arg- und Wehrlosigkeit der Radfahrer ausgenutzt habe. Das stabile Seil sei kaum zu sehen gewesen und hätte zu schwersten Verletzungen führen können. Seit September 2024 ist der Haftbefehl gegen den Jagdpächter außer Vollzug gesetzt, er befindet sich auf freiem Fuß.
Hintergrund: Konflikt um illegale Mountainbike-Strecken
Der Fall spiegelt einen seit Jahren schwelenden Konflikt wider. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite gesetzlich verbietet – die sogenannte Zwei-Meter-Regel, verankert im Landeswaldgesetz von 1995. Selbst die neue grün-schwarze Landesregierung will daran festhalten. Für Mountainbiker sind enge Singletrails tabu, viele weichen auf illegale Strecken wie den Dachstrail aus. Waldbesitzer und Jagdpächter beklagen Störungen des Wildes, Gefährdungen anderer Waldnutzer und Schäden in Schutzgebieten.
Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet.



