Udo Jürgens‘ Bruder (82) verliert Wohnung nach 43 Jahren durch Eigenbedarfskündigung
Udo Jürgens‘ Bruder (82) verliert Wohnung nach 43 Jahren

Der renommierte Maler Manfred Bockelmann (82), Bruder des verstorbenen Schlagerstars Udo Jürgens, muss seine langjährige Wohnung im Münchner Stadtteil Schwabing verlassen. Nach 43 Jahren erhielt er eine Eigenbedarfskündigung. Der Künstler, der seine Werke in über 100 Ausstellungen weltweit präsentierte, bezeichnete die Situation gegenüber dem „Merkur“ als „gnadenlos“. Er sagte: „Es ist gnadenlos, so aus der Wohnung zu müssen. Wir haben eine Eigenbedarfskündigung bekommen, nachdem wir 43 Jahre in der Wohnung waren. Wo wir sehr glücklich waren, wo unsere Tochter groß geworden ist.“

Abschied von München: Umzug nach Kärnten

Der Umzug führt Manfred Bockelmann und seine Frau Maria zurück nach Kärnten in Österreich, wo der Maler und sein Bruder Udo gemeinsam auf dem Schloss der Eltern aufwuchsen. Bockelmann betonte die große Bedeutung Münchens für seine Karriere: „Jetzt ziehen wir weg, nach Österreich, dort, wo ich aufgewachsen bin. München hat für mich eine große Bedeutung, hier hat alles angefangen, meine Karriere.“ Er wäre gerne geblieben, doch die hohen Mieten und der angespannte Wohnungsmarkt in der bayerischen Landeshauptstadt machen eine Rückkehr nahezu unmöglich. Seine Frau Maria ergänzte: „Wir hätten gerne wieder eine Wohnung in München, einfach um hier noch einen Platz zu haben.“

Verbindung zu Udo Jürgens: Ein Lied für den Bruder

Udo Jürgens und Manfred Bockelmann verband eine tiefe Geschwisterliebe. Der Entertainer widmete ihm 1977 das Lied „Mein Bruder ist ein Maler“, das nach einer langen Nacht über Vergänglichkeit und Tod entstand. Udo setzte seinen Bruder später als Testamentsverwalter ein. Manfred Bockelmann arbeitete zunächst als Fotograf für große Magazine, bevor er sich ab 1974 auf die Malerei konzentrierte.

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Rechtliche Einordnung der Eigenbedarfskündigung

Die Eigenbedarfskündigung ist im deutschen Mietrecht (§ 573 BGB) streng geregelt. Rechtsanwalt Wolfgang Geerke (64) aus Hamburg erklärte gegenüber BILD: „Sie kann durch den Vermieter erfolgen, wenn dieser die Wohnung für sich selbst, enge Familienangehörige oder Haushaltsangehörige benötigt. Häufig ist sie aber nur vorgeschoben, um später teurer vermieten oder leer verkaufen zu können. Es lohnt sich immer, den Fall anwaltlich prüfen zu lassen.“

Für Manfred Bockelmann beginnt nun mit 82 Jahren ein neuer Lebensabschnitt. Eine BILD-Anfrage ließ er bislang unbeantwortet.

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