Todes-Champagner-Prozess: Angeklagter freigelassen
Das Landgericht Weiden hat den wegen fahrlässiger Tötung angeklagten Theo G. aus der U-Haft entlassen. Die Beweislage war zu dünn, obwohl sieben Personen durch flüssiges Ecstasy aus einer Champagnerflasche verletzt wurden und ein Mann starb.

